Verwirrung um Gewichtsangaben

Gewicht des Beiwagens des 628.4, © Michael Tettinger
Gewicht des Beiwagens des 628.4, © Michael Tettinger

Gestern gab das Eisenbahnbundesamt die Brücke wieder frei für Züge bis 72t. Die Gewichtsbeschränkung sorgte bereits kurz darauf in Fachkreisen für einen Aufschrei: Der Müngstener ist schwerer als das angegebene Maximalgewicht, das über die Müngstener Brücke fahren darf – jedenfalls dann, wenn man die Fahrgäste mit einbezieht.

82 Tonnen ist das durchschnittliche Gesamtgewicht eines Triebfahrzeugs des Type 628.4, der auf der Strecke des Müngsteners eingesetzt wird, mit Fahrgästen. Lediglich leer unterschreitet der Müngstener das vom Eisenbahnbundesamt höchstzulässige Gesamtgewicht.

Damit eröffnet sich im Ärger um die Müngstener Brücke eine weitere Dimension. Spötter titeln bereits, dass der fünfte Feind der Bahn zugeschlagen hat: Der Fahrgast. Die übrigen vier sind die Jahreszeiten Frühling, Sommer, Herbst und Winter. Es sieht danach aus, als habe die Bahn in ihrem Antrag schlicht die Fahrgäste vergessen und nur das Leergewicht des Zuges zur Freigabe angegeben.

Zwischenzeitig gibt es auch widersprüchliche Angaben über das tatsächliche Gewicht des Triebzugs selbst. Vollkommen unverständlich, wie die Bahn und das Eisenbahnbundesamt untereinander kommunizieren.

Bei der Bahn selbst möchte man von den Problemen (noch) nichts wissen. Es gibt keine Probleme mit dem Gewicht und die Auflagen werden erfüllt, heißt es lapidar. Na dann.

Nachtrag: Nun ist es doch amtlich: Keine Freigabe, weil man die Fahrgäste vergessen hat, ins Gesamtgewicht einzuberechnen. Hier weiterlesen.


Links / Verweise
Remscheider Generalanzeiger: Bahn und Eisenbahnbundesamt uneins

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